Gut zu Wissen
Kauf- und Zahlungsabwicklung
Bei Abschluss des Reservationsvertrages ist eine Anzahlung zu leisten –
- Erdgeschosswohnungen CHF 50'000
- 3.5-Zimmerwohnungen CHF 30'000
- Attikawohnungen CHF 50'000
Diese Reservationszahlung ist weder zu verzinsen noch sicherzustellen. - Bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages sind der veräussernden Partei 30% (abzüglich der Anzahlung) des Kaufpreises zu überweisen. Der Käufer übergibt dem Verkäufer bei der öffentlichen Beurkundung ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines in der Schweiz domizilierten Finanzinstitutes.
- Nach Vollendung der Betonierung Decke Tiefgarage sind weitere 30% des Kaufpreises zur Zahlung fällig.
- Weitere 20% des Kaufpreises sind bei Vollendung des Attikageschosses (Aufrichtung) zu überweisen.
- Die Restkaufpreissumme inklusive allfälliger Mehrkosten ist vor Besitzantritt (Übergang Nutzen und Gefahr) zu bezahlen.
Im Pauschalpreis inbegriffen
Im Kaufpreis inbegriffen sind alle Arbeiten und Lieferungen, die zur schlüsselfertigen Erstellung der Vertragsobjekte erforderlich sind. Der Kaufpreis umfasst alle auf die Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen anfallenden Bauvorbereitungs-, Gebäude-, Umgebungs-, Reinigungs- und Räumungskosten mit Einschluss sämtlicher Honorare, Baunebenkosten, wie Anschluss- und weitere Gebühren, Versicherungskosten, Vermessungs- und Vermarkungskosten inkl. der Gebäudeaufnahme, Zinsen und Spesen aller Art. Einrichtungsgegenstände haben in diesem Verkaufsdossier nur darstellenden Charakter und sind im Kaufpreis nicht enthalten.
Im Kaufpreis nicht inbegriffen:
- Die Hälfte der Gebühren und Auslagen des Notars und des Grundbuchamtes
- Die Kosten für die Errichtung, Beurkundung und Eintragung von Grundpfandrechten
- Kosten für zusätzliche Leistungen und bauliche Änderungen (Sonderwünsche) sowie allfällige Honorare