Gut zu Wissen

Kauf- und Zahlungsabwicklung

Bei Abschluss des Reservationsvertrages ist eine Anzahlung zu leisten –

  • Erdgeschosswohnungen  CHF 50'000
  • 3.5-Zimmerwohnungen   CHF 30'000
  • Attikawohnungen   CHF 50'000

    Diese Reservationszahlung ist weder zu verzinsen noch sicherzustellen.

  • Bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages sind der veräussernden Partei 30% (abzüglich der Anzahlung) des Kaufpreises zu überweisen. Der Käufer übergibt dem Verkäufer bei der öffentlichen Beurkundung ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines in der Schweiz domizilierten Finanzinstitutes.
  • Nach Vollendung der Betonierung Decke Tiefgarage sind weitere 30% des Kaufpreises zur Zahlung fällig.
  • Weitere 20% des Kaufpreises sind bei Vollendung des Attikageschosses (Aufrichtung) zu überweisen.
  • Die Restkaufpreissumme inklusive allfälliger Mehrkosten ist vor Besitzantritt (Übergang Nutzen und Gefahr) zu bezahlen.

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Im Pauschalpreis inbegriffen

Im Kaufpreis inbegriffen sind alle Arbeiten und Lieferungen, die zur schlüsselfertigen Erstellung der Vertragsobjekte erforderlich sind. Der Kaufpreis umfasst alle auf die Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen anfallenden Bauvorbereitungs-, Gebäude-, Umgebungs-, Reinigungs- und Räumungskosten mit Einschluss sämtlicher Honorare, Baunebenkosten, wie Anschluss- und weitere Gebühren, Versicherungskosten, Vermessungs- und Vermarkungskosten inkl. der Gebäudeaufnahme, Zinsen und Spesen aller Art. Einrichtungsgegenstände haben in diesem Verkaufsdossier nur darstellenden Charakter und sind im Kaufpreis nicht enthalten.

Im Kaufpreis nicht inbegriffen:

  • Die Hälfte der Gebühren und Auslagen des Notars und des Grundbuchamtes
  • Die Kosten für die Errichtung, Beurkundung und Eintragung von Grundpfandrechten
  • Kosten für zusätzliche Leistungen und bauliche Änderungen (Sonderwünsche) sowie allfällige Honorare

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